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Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen im Saarland

Im Saarland sind an allen öffentlichen beruflichen Schulzentren Qualitätsmanagementsysteme nach den Kriterien der international anerkannten Norm ISO 9001 aufgebaut und zertifiziert. Die Schulen unterziehen sich eines jährlich stattfindenden Audits durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft.

Im Jahr 2004 wurde seitens des damaligen Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft mit der Entwicklung und Implementierung schulischer Qualitätsmanagementsysteme für die beruflichen Schulen im Saarland begonnen. Dabei wurde von Beginn an auf ein an der Normengruppe ISO 9000 ff. orientiertes QM-System abgezielt. Hierfür spricht zum einen die hohe Akzeptanz der Betriebe als Partner der beruflichen Schulen gegenüber diesem weltweit Anwendung findenden Standard. Zum anderen zeigen Erfahrungen aus anderen Dienstleistungssektoren und insbesondere aus dem außerschulischen Bildungsbereich, dass ein ISO 9001-gestütztes QM-System alle wesentlichen im Zuge der aktuellen Bildungsdebatte geforderten Entwicklungen vorantreibt und über punktuelle Maßnahmen hinaus zu einem nachhaltigen Verbesserungsprozess an den betroffenen Bildungseinrichtungen führt.

Die ISO 9001 definiert ein Managementsystem, das im Rahmen der rechtlichen Vorgaben vor allem auf die Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmt ist. Im Falle der beruflichen Schulen sind dies die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie die Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe. Eine detaillierte Dokumentation aller Aufgaben und Abläufe und ihrer Wechselwirkung (Qualitätsmanagement-Handbuch) ermöglicht es,

  • Transparenz im (Schul-)Betrieb zu erhalten,
  • Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen sowie
  • klare, rationelle Abläufe zu erreichen.

Selbst- und Fremdevaluation sowie Fehlermanagement sind wesentliche Bestandteile des Qualitätsmanagements nach ISO 9001.

Zwischenzeitlich sind alle 20 öffentlichen Berufsbildungszentren des Saarlandes mit ihren sämtlichen Schulformen gemäß der Norm ISO 9001 zertifiziert. Hierzu werden jährliche Audits durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft, derzeit die CERTQUA GmbH, durchgeführt. Bislang haben alle Berufsbildungszentren die in den vergangenen Jahren anberaumten Audits erfolgreich durchlaufen.

Die folgende Auflistung soll die wesentlichen Aspekte des QM-Systems der beruflichen Schulen im Saarland beleuchten:

  • Herzstück des QM-Handbuchs ist ein jeder Schule eigenes Leitbild, mit dem sich Kollegium und Schüler identifizieren und das den komplexen Abläufen und Handlungssträngen ein Gesamtziel vorgibt.
  • Jedes Berufsbildungszentrum gibt sich jährlich neue Zielvorgaben, die messbar sind und deren Verfolgung und Einhaltung kontrolliert und dokumentiert werden. Dies können etwa bestimmte Abschlussquoten oder Gesamtnotendurchschnitte, Veränderungen im Lernumfeld oder aber pädagogische Verbesserungsmaßnahmen sein. Nicht erreichte Ziele führen zwangsläufig zu einer Ursachenanalyse und entsprechenden Korrekturmaßnahmen.
  • Zur Verbesserung der Unterrichtsqualität werden in allen Schulen Aktivitäten zur Unterrichts- und Personalentwicklung durchgeführt. Diese sind jeweils in den QM-Handbüchern dokumentiert. Durch die Einführung der Funktionsstelle Lern-Team-Berater (LTB) an allen Berufsbildungszentren und deren Besetzung mit eigens geschulten Lehrkräften wurde die Entwicklung dieses Kernbereichs schulischer Tätigkeit nochmals forciert. Das Ministerium für Bildung (MfB) hat zur Ausarbeitung und Präzisierung von Instrumenten der Unterrichts- und Personalentwicklung eine Arbeitsgruppe aus Schulleitern und Personalvertretern gebildet, welche voraussichtlich bis April 2010 Ergebnisse u.a. auch zur Einführung eines Lehrer-Portfolios als Dokumentation der Selbstevaluation und -entwicklung vorlegen wird.
  • Das QM-System verpflichtet die Schulleitung zur Dokumentation und Analyse der Fortbildungsaktivitäten des gesamten Kollegiums. Dabei erfolgt nicht nur eine quantitative Erfassung, sondern auch eine qualitative Wirksamkeitsmessung einzelner Fortbildungsaktivitäten. Auch muss die vorausschauende Feststellung des Fortbildungsbedarfs durch die Schul- bzw. Abteilungsleitungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Alle wichtigen Handlungsabläufe innerhalb des Schulbetriebes, etwa Anmelde-, Einschulungs- und Abmeldeverfahren, die Abwicklung der Leistungsermittlung von Klassenarbeiten bis hin zu den Zeugniskonferenzen, die Vorgehensweisen bei Ordnungsmaßnahmen und Mahnverfahren, alle Kommunikationsstrukturen wie Konferenzen und Teams, die Umsetzung der Lehrpläne, die Führung von Unterrichtsdokumentationen (Klassenbuch) usw. sind in entsprechenden Prozessanweisungen präzise und nachvollziehbar dargelegt.
  • In allen Schulen gibt es ein verbindliches Fehlermelde- und Verbesserungsverfahren, mittels dem alle Lehrkräfte und alle Schüler, aber auch Eltern und kooperierende Betriebe Verfahrensfehler und Missstände melden bzw. Verbesserungsvorschläge unterbreiten können. Das verbindlich dokumentierte Verfahren und die jährliche Kontrolle durch einen externen Auditor gewährleisten, dass alle Eingaben bearbeitet und ggf. entsprechende Maßnahmen veranlasst werden.
  • Alle Schulen befragen jährlich die Schüler in einem differenzierten Verfahren nach ihrer Zufriedenheit. Die Ergebnisse der Befragung werden klassen- und abteilungsweise sowie für die gesamte Schule analysiert und dokumentiert. Die Schulleitung ist verpflichtet, aus signifikanten Befragungsergebnissen entsprechende Maßnahmen und Veranlassungen abzuleiten.
  • Jede Schule erstellt jährlich einen so genannten Review-Bericht, eine einheitlich gegliederte Dokumentation der Aktivitäten des zurückliegenden Schuljahres einschließlich deren kritischer Würdigung und ggf. abzuleitender künftiger Maßnahmen. Bestandteil dieses Berichtes ist auch ein festgelegter Katalog von Kennzahlen, wie etwa die Abschlussquoten aller Schulformen, Entwicklung der Schülerzahlen etc. Diese Gesamtanalyse bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Schule durch Schulleitung und Kollegium.
  • Alle wesentlichen, im Schulbetrieb anfallenden Dokumente und Aufzeichnungen werden nach einem festgelegten Verfahren gelenkt und abgelegt. Hierzu zählt auch deren gebotene Einheitlichkeit und Form. Die Einhaltung wird stichprobenartig im Rahmen der externen Audits überprüft.
  • Jede Schule wird jährlich durch ein unabhängiges Unternehmen im Rahmen eines Audits auf die Übereinstimmung von Vorgaben des QM-Handbuches und gelebter Schulpraxis hin überprüft und das Ergebnis der Überprüfung in einem entsprechenden Audit-Bericht dokumentiert. Während dieser Audits werden neben der kompletten Schulverwaltung und dem Lernumfeld (Gebäude, Sicherheitsaspekte, Medienausstattung) auch die Unterrichtsdokumentation, Einhaltung der Lehrpläne und Unterrichtsplanung und -durchführung kritisch gewürdigt. Hierzu werden neben Lehrern und Funktionsträgern auch die Schüler befragt. Die Einhaltung der schulrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz schulischen Handelns für Schüler, Eltern und kooperierende Betriebe sind ebenfalls Bestandteil der Betrachtung. Die Audit-Berichte sowie die jedem Audit folgenden Abschlussgespräche haben dabei keinen wertenden, sondern vielmehr beratenden Charakter, ohne jedoch die Verbindlichkeit aufzugeben.

Das eingeführte Qualitätsmanagement und die zugehörigen Dokumentationen lassen die mit bis zu 3100 Schülern und z.T. über 100 Lehrkräften arbeitenden Berufsbildungszentren auch für die Kunden, d.h. Schüler, Eltern und Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe transparent erscheinen. Abläufe und Veranlassungen werden auf diese Weise für alle Beteiligten nachvollziehbar und verlässlich. Gleichzeitig verbleibt der Schulaufsicht die Möglichkeit der gelenkten Qualitätsentwicklung mittels Einwirkung auf die Setzung der jeweiligen Jahresziele und der QM-Dokumentation. Die jährliche Überprüfung durch ein unabhängiges sachkundiges Unternehmen garantiert dabei die gegenseitige Objektivität und die Einhaltung des Normsystems.

Alle Aktivitäten zur Schulentwicklung müssen sich der Zielsetzung der Verbesserung der objektiven Lernsituation von Schülerinnen und Schülern unterwerfen. Aus diesem Grund wird das Ministerium für Bildung in Kürze eine wissenschaftliche Untersuchung mit dem Ziel der Validierung des beschriebenen Qualitätsmanagementsystems hinsichtlich dieser Forderung in Auftrag geben.


AZAV Trägerzulassung

Im Herbst 2013 hat das Sozialpflegerische Berufsbildungszentrum Saarbrücken im Bereich der Ausbildung zur/m Erzieher/in zusätzlich zur DIN ISO 9001 die Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen.

(Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur; Andreas Nikolaus Heinrich/Nobert Bös)

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Str. 33
66111 Saarbrücken

Ansprechpartner

Norbert Bös - Schulentwicklungsplanung/Qualitätssicherung
Tel.: +49 681 501-7395
n.boes@bildung.saarland.de