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Qualitätsmanagement in den Berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Schulentwicklung und der damit verbundenen Implementierung von Qualitätsmanagement in Schulen wurden im Jahr 2013 alle Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) und öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBS) in Schleswig-Holstein nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) als Träger zugelassen. Damit wird dem national geforderten QM-Standard Rechnung getragen.

Als Konsequenz der Zulassung nach AZAV können die Berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein den am Bildungsprozess Beteiligten, wie den Lernenden (den Schülern und Auszubildenden entsprechend dem staatlichen Bildungsauftrag), dem Lehrpersonal sowie den Kunden und Kooperationspartnern (im nichtstaatlichen Bildungsauftrag) ein systematisches, valides und zielorientiertes Vorgehen nachweisen. Im Jahr 2018 wurden erneut alle RBZ und BBS in Schleswig-Holstein im Zuge einer Verbundzulassung als Träger im Fachbereich 4 (Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung) zugelassen. Damit können die RBZ Einzelmaßnahmen, insbesondere die von der Agentur für Arbeit mit Bildungsgutscheinen geförderten Maßnahmen, selbstständig anbieten und abrechnen. Das vorhandene Bildungsangebot wird darüber hinaus durch ortsnahe Fort- bzw. Weiterbildungen im staatlichen und nichtstaatlichen Bildungsauftrag insbesondere im Bereich der Arbeitsförderung in Kooperation mit den Partnern der Region ergänzt.

Zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wurden seitens des Landes sowohl ein Beratungsteam (Team QEBS) im Bereich der Qualitätsentwicklung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein, Landesseminar Berufliche Bildung (IQSH/LSBB) als auch eine Stelle für die Landeskoordination von Qualitätsmanagement (LandesQMB) am Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein etabliert.

Innerhalb der QM-Beratungen werden alle 34 Berufsbildenden Schulen kontinuierlich mit Fortbildungen unterstützt, bei individuellen Anfragen beraten und so in ihrem Entwicklungsprozess begleitet. Die definierten Qualitätsstandards werden jährlich im Rahmen eines Audits von der fachkundigen Stelle (CERTQUA) überprüft. Resümierend ist an allen RBZ und BBS in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren die AZAV als Mindeststandard etabliert. Ergänzend nutzen einige Schulen weiterführende Qualitätsmanagement­systeme wie Q2E, LQS oder DIN ISO.

(Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein; Stand: Januar 2019)

Kontakt

Kirk Fünderich
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Referat III 34 Berufsbildende Schulen
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Tel.: +49 (0)431 988-2375
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