BP:
 

Eckpfeiler zur Qualitätssicherung

Die folgenden elf Eckpfeiler stellen eine knappe Zusammenfassung der Qualitätssicherungsmechanismen in der betrieblichen Ausbildung im dualen System dar.

Für mehr Informationen klicken Sie bitte die einzelnen Begriffe an. Hinter den einzelnen Begriffen sind ausführliche Informationen hinterlegt, die unterhalb der Grafik angezeigt werden.

© 2018 BIBB

1. Konsensprinzip

Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirken nach dem Konsensprinzip bei der Gestaltung des dualen Systems zusammen

Beschreibung
Im dualen System ist der Bund verantwortlich für den betrieblichen Teil der Ausbildung, die Länder für den schulischen Teil. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vertreten durch ihre Spitzenorganisationen – sitzen paritätisch in den Steuerungsgremien auf regionaler und Bundesebene. Sie sind gleichberechtigte Mitglieder mit Stimmrechten in den Berufsbildungsausschüssen der Kammern, in den Landesausschüssen für Berufsbildung und im Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) sowie seinen Unterausschüssen und Arbeitsgruppen.
Der Berufsbildungsausschuss der zuständigen Kammer ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Der Landesausschuss berät die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung, die sich für das Land ergeben. Beide Gremien haben nach dem BBiG im Rahmen ihrer Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Der Hauptausschuss des BIBB berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung. Die von ihm beschlossenen Empfehlungen zur Ausgestaltung der betrieblichen Bildung dienen der einheitlichen Anwendung des BBiG, vor allem wenn es darum geht, bestimmte Verfahren oder Verhältnisse zu konkretisieren. (….) weiterlesen im PDF

2. Berichterstattung

Die Berufsbildungsplanung basiert auf einer indikatorengestützten Berichterstattung

Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beobachtet ständig die Entwicklungen in der beruflichen Bildung und veröffentlicht jährlich bis zum 1. April den „Berufsbildungsbericht“. In dem Bericht werden der Stand und die voraussichtlichen Weiterentwicklungen der Berufsbildung dargestellt. Der Bericht enthält Angaben für das vergangene Kalenderjahr über die abgeschlossenen und noch bestehenden Berufsausbildungsverträge, die Zahl der nicht besetzten Ausbildungsplätze und der gemeldeten suchenden Personen. Für das jeweils laufende Kalenderjahr werden zudem Nachfrage und Angebot an Ausbildungsplätzen prognostiziert.
Ausführliche Informationen, Daten und Analysen zur beruflichen Bildung werden vom BIBB im „Datenreport zum Berufsbildungsbericht“ ebenfalls jährlich veröffentlicht. Hier werden zentrale Indikatoren zur beruflichen Aus-und Weiterbildung dargestellt und Entwicklungen im Zeitverlauf aufgezeigt. Nach dem BBiG werden die für die Berufsbildungsstatistik relevanten Daten vom Statistischen Bundesamt mit Unterstützung durch das BIBB und durch die Bundesagentur für Arbeit erhoben. Diese umfassen beispielsweise Angaben zu den Auszubildenden, zu den Ausbilderinnen oder Ausbildern und zu den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern. Die erhobenen Daten werden für die Planung und Ordnung der Berufsbildung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten verwendet.
Für das gesamte Bildungswesen erscheint alle zwei Jahre der „nationale Bildungsbericht“. Diese umfassende Bestandsaufnahme enthält Indikatoren für alle Bildungsbereiche, einschließlich der Weiterbildung. (….) weiterlesen im PDF

3. Kontinuierliche Verbesserung

Modernisierungsmechanismen, Forschungs- und Entwicklungsprogramme, Modellversuche und Projekte mit der Praxis erzielen eine kontinuierliche Verbesserung des Systems

Beschreibung

Die konstituierenden Elemente des dualen Systems werden kontinuierlich evaluiert und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen modernisiert. Eine besondere Rolle im Modernisierungsprozess kommt der Berufsbildungsforschung zu. Diese umfasst die Klärung der Grundlagen der Berufsbildung, die Beobachtung inländischer, europäischer und internationaler Entwicklungen, die Ermittlung der Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung, die Vorbereitung der Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse sowie die Förderung von Instrumenten und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung, des Wissens- und Technologietransfers. (…) weiterlesen im PDF

4. Berufsprinzip

Die Gestaltung von Ausbildungsordnungen basiert auf dem Berufsprinzip

Beschreibung

328 anerkannte Ausbildungsberufe (Stand 2016) werden in den dazugehörigen Ausbildungsordnungen bundeseinheitlich geregelt. Diese legen Mindeststandards fest. Sie enthalten Angaben über die Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild (die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten), den Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung) und die Prüfungsanforderungen.
Die Ausbildungsdauer soll laut BBiG nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Dabei geht es nicht um das Erlernen einzelner Arbeitstätigkeiten, die einen Zugang zum Arbeitsmarkt verschaffen können, sondern um das Erlernen eines Berufs. Neben der Fachkompetenz hat die Berufsausbildung auch die Sozialkompetenz und die Selbstständigkeit der Auszubildenden zu fördern. Diese sind in teilqualifizierenden, betriebs- oder branchenspezifischen Ausbildungsmaßnahmen kaum zu vermitteln.
Als Flexibilisierung des Berufsprinzips können einschlägige, in einem Beruf oder in einem Ausbildungsgang in einer berufsbildenden Schule erworbene Kompetenzen auf einen anderen Beruf angerechnet werden. Außerdem können Berufe durch Differenzierungen wie beispielsweise Fachrichtungen oder Schwerpunkte spezifisch ausgestaltet werden. Berufe, die gemeinsame Kernqualifikationen aufweisen, wie die industriellen Elektro- und Metallberufe, können in einer Berufsgruppe zusammengefasst werden. (….) weiterlesen im PDF

5. Praxisorientierung

Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe werden praxisorientiert konzipiert und modernisiert

Beschreibung

Die Ordnung der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe wird einheitlich zwischen Bund, Ländern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgestimmt.
Die Ausbildungsordnungen werden regelmäßig überprüft und – sobald ein konkreter Bedarf besteht – an die Entwicklungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Technik angepasst. Diese Entwicklungen können auch dazu führen, dass neue Ausbildungsberufe in neuen Beschäftigungsfeldern entstehen. Im Regelfall dauert ein Ordnungsverfahren 12 bis 18 Monate. Zur Unterstützung der Betriebe erstellt das BIBB Umsetzungshilfen für die Praxis zur Planung und Durchführung der Ausbildung gemäß den erlassenen Ordnungen.
Die Initiative zur Modernisierung bestehender oder zur Entwicklung neuer Berufe ist allen Beteiligten offen. Der Neuordnungsprozess beginnt mit der Erarbeitung von Eckwerten für den betreffenden Beruf durch Expertinnen und Experten aus der betrieblichen Praxis im Einvernehmen mit den Sozialpartnern. Nach Weisung durch das zuständige Bundesministerium erarbeiten die von den Sozialpartnern benannten Sachverständigen unter der Federführung des BIBB die Ordnungsmittel. Parallel dazu und in enger Abstimmung mit den auf Bundesseite beteiligten Akteuren wird ein entsprechender Rahmenlehrplan für die Berufsschulen durch die Kultusministerkonferenz erarbeitet. Nach Zustimmung des Hauptausschusses des BIBB wird die Ausbildungsordnung vom zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem BMBF erlassen. (….) weiterlesen im PDF

6. Berufsberatung

Die Jugendlichen werden bei der Auswahl einer Ausbildung durch Institutionen und Programme der Berufsberatung sowie Datenbanken unterstützt

Beschreibung

Die Unterstützung bei der Berufsorientierung beginnt bereits in den Schulen. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Ansätze in den Bundesländern. An den meisten Schulen gibt es Praktikumswochen, die den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Berufswelt ermöglichen. Darüber hinaus stehen an manchen Schulen Berufseinstiegsbegleiter/-innen zur Verfügung, die unter anderem bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen können. Durch das Berufsorientierungsprogramm des BMBF können Schülerinnen und Schüler ihre Stärken in einer Potenzialanalyse erkunden und dann in einer Werkstatt verschiedene Berufsfelder austesten.
Die Agentur für Arbeit unterstützt bei der Berufswahl, informiert über Ausbildungsmöglichkeiten und hilft bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. In den Berufsinformationszentren stehen Informationsmaterialien über Ausbildungswege und Berufe zur Verfügung. Eine persönliche Beratung wird durch die Berufsberater/-innen vor Ort angeboten. Auch die Kammern informieren über die Ausbildungsberufe. Sie bieten Ausbildungsbörsen online an und informieren über regionale Ausbildungsmessen, auf denen sich Betriebe präsentieren. Ausführliche und systematische Informationen zu den Berufen und Ausbildungswegen sowie zu Ausbildungsplatzangeboten stehen in sektoralen, regionalen und nationalen Datenbanken und Portalen zur Verfügung.
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz werden durch vielfältige Maßnahmen beim Übergang von der Schule in den Beruf gefördert. Beispielweise bieten das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr eine berufliche Orientierung und eine Vorbereitung auf die Ausbildung. Die Berufsvorbereitungszeit kann auch zum Teil später angerechnet werden. (….) weiterlesen im PDF

7. Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder

Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte persönlich und fachlich geeignet

Beschreibung

Nach dem BBiG müssen die Ausbilderinnen und Ausbilder persönlich geeignet sein. Als nicht geeignet gelten Personen, die Kinder oder Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder gegen das BBiG und die entsprechenden Vorschriften verstoßen haben.
Die Ausbilderinnen und Ausbilder besitzen die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie haben eine staatlich anerkannte Prüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden. Diese anerkannte Prüfung kann im Rahmen einer dualen Ausbildung, einer vollzeitschulischen Ausbildung oder an einer Hochschule stattgefunden haben. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung wird in einer Prüfung festgestellt. Das Bestehen der Meisterprüfung gilt als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.
Darüber hinaus besitzen die Ausbilderinnen und Ausbilder eine angemessene Berufserfahrung. Unter Verantwortung der Ausbilderin oder des Ausbilders können weitere persönlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Aufgaben der Berufsausbildung übernehmen. (….) weiterlesen im PDF

8. Eignung der Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsstätten sind nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet

Beschreibung
Sobald ein Betrieb die Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses bei der Kammer beantragt, wird die Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte initiiert. Die Eignung ist nicht allgemeingültig, sondern nur für den betreffenden Ausbildungsberuf. Die gültige Ausbildungsordnung liegt in der Ausbildungsstätte vor. Aus dem Ausbildungsrahmenplan wird ein betrieblicher Ausbildungsplan abgeleitet mit Angaben über die konkreten Ausbildungsplätze, die Ausbildungsabschnitte, die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte und die zugeordneten Ausbildungszeiten. Für Inhalte, die im Betrieb nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, können Ausbildungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder im Verbund mit anderen Partnern stattfinden. Diese Maßnahmen sind dann im Berufsausbildungsvertrag festzuhalten.
Die betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse gewährleisten die Erreichung der beruflichen Handlungsfähigkeit entsprechend der Ausbildungsordnung. Die erforderlichen Einrichtungen und notwendigen Ausbildungsmittel sind vorhanden. Die angemessene Zeit für Ausbildungszwecke steht zur Verfügung.
Um einen normalen Ablauf der Ausbildung zu sichern, werden qualitative und quantitative Verhältnisse beachtet. So steht die Zahl der Auszubildenden kontinuierlich in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte (Richtwert: ein Auszubildender zu drei Fachkräften). Die Zahl der Auszubildenden hat auch in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder zu stehen (nebenberuflicher Ausbilder und ausbildende Fachkraft: maximal drei Auszubildende; hauptberufliche Ausbilderin: maximal 16 Auszubildende). (….) weiterlesen im PDF

9. Ausbildungsverhältnis

Die Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis sind geregelt

Beschreibung
Die Schließung eines Ausbildungsvertrags und seine Eintragung bei der zuständigen Stelle sind eine Voraussetzung für die Ausbildung. Vertragspartner sind der Ausbildende (Ausbildende oder Ausbildender ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt) und der/die Auszubildende. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Auszubildende haben einen Anspruch auf Vergütung und Urlaub. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung jährlich an. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Danach bleibt eine Kündigung aus einem wichtigen Grund für beide Parteien möglich. Wenn die Auszubildenden die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen, müssen sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses können Ausbildende oder Auszubildende innerhalb von drei Monaten Schadenersatz verlangen, wenn die andere Vertragspartei den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.
Bestimmte Angaben wie Beginn, Dauer der Berufsausbildung und der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit sind in den Ausbildungsvertrag schriftlich aufzunehmen. Auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind, wird hingewiesen. Die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung ist dem Vertrag als Anlage beizufügen. Die Auszubildenden dokumentieren den Ablauf der Ausbildung täglich oder wöchentlich in einem Ausbildungsnachweis, der von der oder dem Ausbildenden oder von den Ausbilderinnen und Ausbildern mindestens monatlich geprüft wird. (….) weiterlesen im PDF

10. Prüfverfahren

Die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden wird nach einem validen Verfahren von einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle festgestellt

Beschreibung

In den Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen wird der Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit festgestellt. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem Lehrstoff des Berufsschulunterrichts vertraut ist. Um den Ausbildungsstand während der Ausbildung zu ermitteln, wird eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchgeführt. Die Ausbildungsordnung kann stattdessen vorsehen, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird (gestreckte Abschlussprüfung).
Für die Abnahme der Abschlussprüfung errichtet die Kammer in ihren Entscheidungen unabhängige Prüfungsausschüsse, die mindestens aus drei Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder müssen in den Prüfungsgebieten sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören.
Der Prüfungsausschuss beschließt über die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, der Prüfung insgesamt sowie über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Die Kammer erlässt eine Prüfungsordnung, die der Genehmigung der obersten Landesbehörde bedarf. Die Prüfungsordnung muss die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die Wiederholungsprüfung regeln. (…) weiterlesen im PDF

11. Lernortkooperation

Betriebe und Berufsschulen wirken bei der Durchführung der Berufsausbildung zusammen

Beschreibung

Die Abstimmung der aus den Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen resultierenden Ausbildungsinhalte für die Lernorte Betrieb und Berufsschule kann am besten im Rahmen enger Lernortkooperation realisiert werden. Mit der Einführung der Lernfelder durch die Rahmenlehrpläne werden beide Lernorte für den Erwerb praktischer Kompetenzen zuständig. Das Lernfeldkonzept trägt zur Intensivierung der Lernortkooperation bei, indem lernortübergreifende Ausbildungsprojekte zur besseren Verknüpfung von Theorie und Praxis gemeinsam entwickelt werden. Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer erfahren mehr über die aktuellen Anforderungen der betrieblichen Praxis. Gemeinsam mit den Ausbilderinnen und Ausbildern haben sie Gestaltungsmöglichkeiten zur Qualitätssteigerung in der Ausbildung. Neben der Abstimmung von Ausbildungsinhalten und von Unterrichtszeitmodellen können sie Informationen über Auszubildende austauschen (Anwesenheit, Lernbereitschaft, Leistung, Sozialverhalten etc.).
Betriebspraktika für Lehrkräfte dienen der Vertiefung der Kenntnisse über betriebliche Abläufe, Strukturen und Prozesse und sollen Einblicke in die sich stetig verändernde Arbeits- und Berufswelt bieten. Die Lehrerinnen und Lehrer werden für die Bedürfnisse der Unternehmen sensibilisiert und können ihr neu gewonnenes Wissen an die Auszubildenden weitergeben. Die Praktika helfen beim Aufbau eines persönlichen Kontaktnetzes für die Lehrkraft und eröffnen neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Kooperation zwischen Betrieben und Berufsschulen. (….) weiterlesen im PDF